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ID #1101

Rabattverträge

Seit dem 01.01.2003 können Rabattverträge für Arzneimittel aufgestellt worden, damit die Krankenkassen die Chance haben die Ausgaben für Medikamente so gering wie möglich zu halten. Da die Krankenkassen sozusagen ein „großer Käufer“ von Arzneimitteln sind, können Sie auch deswegen mit den Herstellern Rabatte aushandeln.

Dies könnte wie folgt aussehen: Eine Krankenkasse bekommt zum Beispiel jedes Jahr 10.000 mal ein Rezept mit dem Wirkstoff Bisoprolol ( Beta - Blocker ). Die Krankenkasse kann sich nun mit jeder Firma, die das Medikament herstellt, in Kontakt treten und fragen „Wie viel kostet das Medikament bei Ihnen?“ und „Wie viel Rabatt können Sie mir geben, wenn meine Versicherten das Medikament von Ihnen bezieht?“

Da solche abgeschlossenen Rabattverträge Millionen von Euro einsparen, hat der Versicherte so bei diesem verordneten Medikament entweder gar keine oder sehr geringe Kosten. Diese Rabattverträge bestehen mit unzähligen Wirkstoffen, die alle extra in solch einer Liste zusammengestellt sind. Dies ist notwendig, da die Apotheke prüfen muss ob so ein Rabattvertrag zwischen der jeweiligen Krankenkasse und dem Pharmahersteller bezüglich diesem Medikament besteht. Vorraussetzung dafür ist, dass der Arzt auf dem Rezept den Austausch dieses Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Medikament nicht ausschließt indem er das Kästchen „aut idem „ nicht ankreuzt.

Hat der Arzt dieses Kästchen jedoch angekreuzt, so ist die Apotheke verpflichtet genau dieses Arzneimittel abzugeben, auch von dieser Firma.
© arzneimittel.com

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Letzte Änderung des Artikels: 2009-08-03 22:13
Autor: admin
Revision: 1.0

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