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Welche Arzneimittel sind erstattungsfähig?
Seit dem 01. Januar 2004 erstatten die Krankenkassen nicht mehr so viele Arzneimittel, wie vorher.
Es wurde beschlossen, dass Rezeptfreie Medikamente in der Regel nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden. Allerdings gibt es hier ein paar Ausnahmen. Diese findet man auf der Liste, die von dem Gemeinsamen Bundesausschuss ( G- BA ) regelmäßig veröffentlicht wird. Dort sind alle Erkrankungen und rezeptfreien Arzneimittel aufgeführt, die weiterhin von den Krankenkassen bezahlt werden. Hier sind zum Beispiel jegliche Mineralien und Spurenelemente wie Calcium, Magnesium, Zink und Eisen usw. aufgeführt, die allerdings nur bei nachgewiesenem Mangel erstattungsfähig sind. Auch wird Jodid bei einer Schilddrüsenerkrankung oder Johanniskraut bei Depressionen übernommen.
Auch wie bei den rezeptpflichtigen Arzneimitteln gelten die Bestimmungen der Zuzahlung ( siehe „Arzneimittelzuzahlungen“ )
Neben dieser Liste, die die erstattungsfähigen Arzneimittel aufführt, gibt es auch noch eine Liste, die die nichterstattungsfähigen Arzneimittel enthält. Diese Liste wird auch Negativliste genannt.
Dort sind Präparate aufgeführt, die ebenso nicht rezeptpflichtig sind und zum Beispiel gegen Erkältungskrankheiten oder Verstopfung wirken. Ganz davon ausgenommen, sind Mittel, die gegen Nikotinabhängigkeit oder Potenzstörungen helfen sollen, auch Abmagerungsmittel und Haarwuchs – Mittel gehören dazu.
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Letzte Änderung des Artikels: 2009-10-29 21:58
Autor: admin
Revision: 1.2
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