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ID #1097

Arzneimittelgesetz & Medizinproduktegesetz

Das Arzneimittelgesetz, kurz AMG genannt, ist für alle Arzneimittel zuständig. Es regelt sowohl ihre Herstellung, die Prüfung, die Zulassung, die Registrierung, die Verschreibung und die Abgabe. Das Ziel von diesem Arzneimittelgesetz ist es ein Höchstmaß an Sicherheit sowohl für die Hersteller als auch für die Anwender bzw. die Patienten. Nicht zu den Arzneimitteln gehören Kosmetika, Lebensmittel und Tabakerzeugnisse. Auch Medizinprodukte sind von dem Arzneimittelgesetz ausgeschlossen, obwohl sie manchmal ein und denselben Wirkstoff enthalten. Aber sie werden von einem anderen Gesetz, dem Medizinproduktegesetz, kurz MPG, geregelt und unterliegen somit auch anderen Kontroll- und Abgabevorschriften. Medizinprodukte sind Produkte, die keine Arzneimittel sind, jedoch am oder im menschlichen Körper zu ähnlichen Zwecken eingesetzt werden. Dies könnte zum Beispiel ein Wundpflaster oder ein Herzschrittmacher sein. Dieses Gesetz regelt die Entwicklung und den Vertrieb der Produkte, die Anwendung am Patienten und auch die Wiederaufbereitung.

Sowohl das Arzneimittelgesetz als auch das Medizinproduktegesetz  unterliegen strenge Prüfungen. Geregelt werden diese von dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ( BfArM ). 
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Letzte Änderung des Artikels: 2009-08-03 16:40
Autor: admin
Revision: 1.0

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