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ID #1099

Arzneimittelabgaben in Apotheken

Generell dürfen Arzneimittel nur in Apotheken abgegeben werden. Handelt es sich jedoch um freiverkäufliche Arzneimittel, wie zum Beispiel Vitaminpräparate, flüssige Verbandstoffe, pflanzliche Arzneimittel oder äußerlich anwendbare Desinfektionsmittel, so dürfen diese auch im Supermarkt oder im Drogeriemarkt verkauft werden. Alle anderen, verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel, dürfen ausschließlich in Apotheken an den Mann gebracht werden. Nahrungsergänzungsmittel gehören nicht der Gruppe der Arzneimittel an, weil sie kein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen und keine Indikation angegeben werden muss. Somit dürfen sie auch in jedem Supermarkt oder Drogeriemarkt zu finden sein.

Besitzen Sie Arzneimittel, die Sie nicht mehr gebrauchen? Sei es, weil Sie vom Arzt andere verschrieben bekommen haben, diese das Verfallsdatum überschritten haben oder aus anderen Gründen, so können Sie die Medikamente in der Apotheke abgeben. Auch bei Ihrem Arzt werden diese angenommen und entsorgt.
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Letzte Änderung des Artikels: 2009-08-03 16:45
Autor: admin
Revision: 1.0

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