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Arzneimittel im Straßenverkehr
Neben all den erwünschten und unerwünschten Wirkungen können Arzneimittel auch eine unerwünschte Wirkung für Verkehrsteilnehmer & mit Maschinen arbeitende Personen haben. Hier ist es bei etwa ein Fünftel der Fall, dass das Reaktionsvermögen nach der Einnahme von Medikamente beeinträchtigt ist. Handelt es sich bei einem Arzneimittel um diese Nebenwirkung, so steht auch ein Hinweis in der Packungsbeilage. Trotzdem wissen rund 80 Prozent der Medikamenten - einnehmenden Verkehrsteilnehmer nicht, dass ihr Reaktionsvermögen und damit auch ihre Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist. Man muss sich einmal vorstellen, dass etwa jeder vierte Unfall entweder direkt oder indirekt mit der Einnahme von Arzneien zu tun hat.
Bei folgenden Arzneimitteln ist Vorsicht geboten:
- Psychopharmaka
- Augentropfen
- Mittel gegen hohen Blutdruck
- Beruhigungs- und Schlafmittel
- Schmerzmittel, die Morphin enthalten, Mittel gegen Erkältungskrankheiten, codeinhaltige Hustenmittel
- Mittel, die die Verkehrstüchtigkeit beeinflussen
- Insulin und Antidiabetika
- Alkoholhaltige Arzneimittel
- Mittel gegen Heuschnupfen und Allergien
- Arzneimittel gegen Anfallsleiden
Doch neben der Vorsicht sollte man nicht vergessen, dass durch diese vielen Medikamenten einigen Menschen erst einmal ermöglichen an dem Straßenverkehr teilzunehmen.
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Letzte Änderung des Artikels: 2009-08-25 15:09
Autor: admin
Revision: 1.1
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